Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die greift, wenn die reguläre Pflegeperson (z.B. ein Angehöriger) vorübergehend ausfällt - etwa wegen Krankheit oder Urlaub.
- Anspruch besteht für bis zu 6 Wochen im Jahr
- Voraussetzung: Die Pflegeperson hat den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt.
- Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 1.612€ pro Jahr, die durch Mittel der Kurzzeitpflege um weiter 806€ aufgestockt werden können.